Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für eine individuelle Ernährungsberatung zu übernehmen, bzw. zu bezuschussen - es ist also eine freiwillige Leistung.
Viele Krankenkassen übernehmen jedoch bis zu 80% der anfallenden Kosten für bis zu 5 Einzelberatungen, wenn der Berater oder die Beraterin über die entsprechenden Qualifikationen
verfügt.
Wichtig: Jede Krankenkasse entscheidet individuell über einen Zuschuss zur Ernährungsberatung, fragen Sie daher immer vorher bei Ihrer eigenen Krankenkasse nach!
Auch sind Dauer und Einzelleistungen der Beratung von Ihrer persönlichen Erkrankung abhängig - daher wird jede ernährungstherapeutische Leistung im Vorfeld genau besprochen und auf Sie
abgestimmt.
Auch das ist unterschiedlich, in der Regel benötigen Sie aber folgende Unterlagen:
Sie begleichen Ihre Rechnung nach Rechnungsstellung zunächst selbst. Nach Ende der Beratung und wenn alle Dokumente beisammen sind, bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse den vorher bestätigten Betrag zurückerstattet.
leckerBissen Ernährungsberatung und -therapie
Jennifer Bielan, Dipl. Oec. Troph. (FH)
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